EG-Richtlinien und "neue Konzeption"

 

Wozu dienen EG-Richtlinien?

Zielsetzung bei der Vollendung des europäischen Binnenmarktes ist es, den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten. Damit dies funktionieren kann, muss aber gleichzeitig gewährleistet sein, dass alle Produkte bestimmte grundlegende Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen werden für alle Staaten der EU einheitlich und verbindlich in sog. EG-Richtlinien erlassen.

 

EG-Richtlinien oder EU-Richtlinien?

Die Rechtsgrundlage für den Erlass von Richtlinien ist der EG-Vertrag (Artikel 249). Deshalb beziehen diese sich ausschließlich auf die Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft. EG. Dennoch werden die EG-Richtlinien umgangssprachlich oft auch als EU-Richtlinien bezeichnet.

 

Geltung der EG-Richtlinien

Die EG-Richtlinien gelten unmittelbar nur für die Mitgliedsstaaten, die diese in nationales Recht umsetzen müssen. Hierfür wird in den Richtlinien eine Frist gesetzt. Die Geltung innerhalb der nationalen Rechtsordnung der einzelnen Staaten beginnt jeweils mit dem Inkrafttreten der entsprechenden nationalen Rechtsnorm.

 

Was bedeutet der Begriff "neue Konzeption"?

Seit 1985 werden die EG-Richtlinien nach der sogenannten "neuen Konzeption" (New Approach) erlassen. Dieses Konzept basiert auf den nachfolgenden Grundsätzen:

  • Die Richtlinien erfassen eine große Zahl von Produkten, die gemeinsame Risiken besitzen und wo man daher gemeinsame Anforderungen beschreiben kann.
  • Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an bestimmte Produkte werden auf hohem Schutzniveau in Europäischen Richtlinien nach Art. 94 bzw. 95 (früher 100 bzw. 100a) des EG-Vertrages festgelegt. Diese Richtlinien sind an die EU-Mitgliedstaaten gerichtet und müssen in nationales Recht umgesetzt werden.
  • Die technischen Details zur Konkretisierung dieser grundlegenden Anforderungen werden je nach Zuständigkeit von den europäischen Normungsinstituten CEN, CENELEC bzw. ETSI in Form Europäischer Normen erarbeitet, und zwar aufgrund eines Mandates bzw. Normungsauftrages der EU bzw. EFTA.
  • Diese Europäischen Normen werden in jedem EU- und EFTA-Land als nationale Normen umgesetzt.

 

Normen haben keinen verpflichtenden Charakter, ihre Anwendung ist freiwillig. Es ist grundsätzlich möglich, das von der Richtlinie geforderte Sicherheitsniveau auch auf andere Weise zu gewährleisten.

 

Bisher sind 26 Europäische Richtlinien nach der Neuen Konzeption verabschiedet worden, die zu ihrer Ausfüllung Europäische Normen benötigen. 22 davon sehen die CE-Kennzeichnung vor, 4 davon sehen keine CE-Kennzeichnung vor. Weitere 6 Europäische Richtlinien werden von der Europäischen Kommission aufgrund des Prinzips des Normenbezugs als "standards-receptive" eingestuft.

 

Eine Liste der Richtlinien nach der neuen Konzeption mit den zugeordneten harmonisierten Normen finden Sie hier.

 

Das Europäische Rechtsportal, über das Sie das Amtsblatt der Europäischen Union sowie insbesondere die Verträge, die Rechtsetzungsakte, die Rechtsprechung und die vorbereitenden Rechtsakte konsultieren können finden Sie hier.